Neue Regeln für die Apostille-Beglaubigung: Änderungen ab 1. Februar

Das ukrainische Justizministerium hat ein neues Verfahren zur Apostille-Beglaubigung offizieller Dokumente für die Verwendung im Ausland genehmigt.

Das neue Verfahren sieht vor, dass Apostillen mithilfe der Software des Elektronischen Apostille-Registers angebracht werden. Es regelt außerdem die Eintragung von Unterschriftenproben von Amtsträgern, Siegel- und/oder Stempelabdrücken sowie Informationen zu öffentlichen Schlüsselzertifikaten in das Elektronische Apostille-Register.

Die Bearbeitung von Apostillen erfolgt innerhalb von drei Werktagen. Diese Frist beginnt am Tag nach der Registrierung des Antrags im Elektronischen Apostille-Register.

Gemäß den neuen Regeln ist für die Apostille-Beglaubigung von Papierdokumenten ein spezielles Siegel erforderlich. Es wird von Beamten des Staatsarchivs der Ukraine, des Staatlichen Archivdienstes sowie von Notaren zur Beglaubigung offizieller Dokumente zusammen mit einer Apostille verwendet.

Für jede zur Anbringung einer Apostille berechtigte Stelle ist die Nummer auf dem Siegel individuell:

  • Für Abteilungen des Staatlichen Registrierungs- und Archivdienstes und andere Körperschaften: dies ist der Identifikationscode der juristischen Person (EDRPOU).
  • Für Notare: dies ist die Nummer ihrer Bescheinigung über die Ausübung notarieller Tätigkeiten.

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